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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Dienstleistungsverträge, die zwischen 10X Swiss Consulting (nachfolgend «Auftragnehmer») und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend «Kunde») über Beratungs-, Coaching- und Transitionsleistungen geschlossen werden. Abweichende AGB des Kunden sind nur verbindlich, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Vertragspartner auf Seiten des Auftragnehmers ist die operative Gesellschaft: [Firmenname der LLC / OÜ], vertreten durch Zsolt Kubecska, tätig unter dem Markennamen «10X Swiss Consulting», mit Kundenkontakt in Basel, Schweiz.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Transitionsleistungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Schweiz und im DACH-Raum. Das Leistungsspektrum umfasst namentlich:
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Unternehmensberatung und Strategieentwicklung
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Transformations- und Transitionsbegleitung (organisatorisch, operativ, kulturell)
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Interimsmanagement und Projektleitung
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Coaching von Führungspersonen und Teams
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Workshops, Trainings und Vorträge
Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Dienstleistungsvertrag oder in einem Angebot schriftlich festgelegt. Die im Angebot beschriebenen Leistungen sind Grundlage des Vertrages.
§ 3 Angebote und Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Honorar (Stunden-, Tages- oder Pauschalhonorar). Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) oder Euro (EUR) gemäss Vereinbarung, zuzüglich der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht abweichend vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen sowie die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang zu sistieren.
Reise- und Übernachtungskosten, die im Auftrag des Kunden anfallen, werden nach Aufwand zu den tatsächlichen Kosten verrechnet, sofern nicht abweichend vereinbart.
§ 5 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem aktuellen Stand der Beratungskunst. Der Auftragnehmer schuldet eine sorgfältige Auftragserfüllung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg (Dienstleistung, kein Werkvertrag), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Der Kunde verpflichtet sich, die für die Auftragserfüllung notwendigen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Verzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Kunden beruhen, entbinden den Auftragnehmer nicht von seiner Vergütungspflicht.
§ 6 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht offenzulegen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, strategische Planungen sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Kunden in seiner Referenzliste zu führen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
§7 Geistiges Eigentum
Alle im Rahmen des Auftrages erstellten Werke, Konzepte, Analysen und Berichte (nachfolgend «Arbeitsergebnisse») werden mit vollständiger Bezahlung des Honorars dem Kunden zur Nutzung überlassen. Die Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Der Auftragnehmer behält das Recht, allgemeine Methoden und Konzepte, die er in anderen Mandaten eingesetzt hat, weiterhin zu verwenden.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf die Höhe des im betreffenden Mandat bezahlten Honorars begrenzt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde auf der Grundlage der Beratungsergebnisse trifft. Der Kunde trägt die alleinige unternehmerische Verantwortung für seine Entscheidungen.
§ 9 Kündigung und vorzeitige Auflösung
Dauermandate können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Bei Pauschalaufträgen sind die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen nach Aufwand zu einem allfälligen Stundensatz abzurechnen.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie alle darauf basierenden Verträge unterliegen dem Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den darauf basierenden Verträgen ist Basel, Schweiz. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Kunden auch an seinem Wohnsitz- oder Sitzgerichtsstand zu betreiben.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
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